Häufig gestellte Fragen
Wie viele Stunden umfasst eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?

Es gibt Kurzzeittherapien (bis ca. 25 Stunden, zusätzlich 6 begleitende Stunden für die Bezugspersonen) sowie Langzeittherapien (bis 120 Stunden plus 30 Stunden begleitende Stunden für die Bezugspersonen).

Wo liegen die Unterschiede zwischen Kurz- und Langzeittherapie?

In Kurzzeittherapien wird oft ein spezielles, abgegrenztes Problem gezielt behandelt (Krisenintervention) oder aber auch die Indikation für eine Langzeittherapie überprüft.

Was versteht man unter Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht des Psychotherapeuten schützt in besonderer Weise den Patienten, der sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterzieht,
auch das Kind oder den Jugendlichen gegenüber seinen Eltern.
Alles im therapeutischen Verfahren Besprochene oder im therapeutischen Spiel Dargestellte bleibt also absolut vertraulich - es wird weder den Krankenkassen,
noch Lehrern oder Erziehern weitergegeben.
Auch die Eltern erhalten keine inhaltlichen Angaben über den Verlauf der einzelnen Sitzungen.

Kann ich mich direkt an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden,
oder benötige ich vorher eine Überweisung?


Sie können sich direkt an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden,
ohne sich vorher eine Überweisung zu holen. Sie benötigen die entsprechende Versicherungskarte (einmal pro Quartal). Ein Arztbesuch ist beispielsweise für eine konsiliarische Untersuchung notwendig.

Können Jugendliche ohne ihre Eltern in die Praxis kommen?

Ja, Jugendliche können auch ohne ihre Eltern in die Praxis kommen. Falls eine Jugendlichenpsychotherapie sinnvoll erscheint, werden häufig, aber nicht in jedem Falle, die Eltern mit einbezogen - natürlich auf der Grundlage der bestehenden Schweigepflicht.

Für Anmeldungen oder Anfragen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.